Bewertung möglicher Betriebshofstandorte

Eine vergleichende Bewertung der möglichen Betriebshofstandorte. Von Karin Weber, Verkehrsingenieurin, aktiv im Bündnis Bürgerentscheid Klimaschutz Heidelberg.

Der folgende Text bezieht sich auf diese Vergleichsmatrix: Betriebshof-Standorte_Übersicht mit Bewertung_Kurz-Version_24-08-2019

Erläuterung  zur  Übersicht „Bewertung möglicher Betriebshof-Standorte“ 

Wie kann die Standortfrage für den neuen Betriebshof gelöst werden?

Es wird nicht ausreichen, die alte Beschlussvorlage vom 20.12.2018 mit aktuellem Datum zu versehen und dem neu gewählten Gemeinderat (GR) zur Entscheidung vorzulegen!

Was spricht dagegen?

Eine deutliche Mehrheit der Bürger*innen (>19.000) hat sich für der Ochsenkopfwiese ausgesprochen!  Die vorliegenden Zahlen, Daten und Fakten müssen nochmals überprüft werden, denn hinsichtlich der ausgewiesenen Kapazität und Kosten besteht u.E. dringender Klärungsbedarf. Ebenso erfordern die aktuellen Entwicklungen zum Thema Klimawandel eine Neubewertung der möglichen Standorte.

Die für den Großen Ochsenkopf (GO) ausgewiesene Abstellkapazität von 46 Stadtbahnen (Strab) muss als zu hoch angezweifelt werden. Sie basiert auf einer überholten Planung vom 09.04.2018. Die überarbeiteten Pläne vom 29.05.2018 und 18.06.2018  weisen nur für 44 Strab Abstellplätze aus. Sonderfahrzeuge wurden offensichtlich nicht berücksichtigt. 

Die Kostensteigerung für den Standort Bergheimer Straße von rd. 73 Mio. €  (Stand: 24.11.2017) auf  87,7 Mio. €  (Stand: 28.08.2018) innerhalb eines Jahres ist nicht nachvollziehbar und auch nicht erklärbar mit der Hochrechnung der jährlichen Kostensteigerung von 2% p.a. auf das Jahr 2024. Deshalb wird im tabellarischen Vergleich für den Altstandort nur für das Jahr 2019 eine Kostensteigerung von 2% p.a. berücksichtigt.

Die wachsende Bedeutung von innerstädtischen Grünflächen für das Stadtklima und die Biodiversität fand in den bisherigen Beschlussvorlagen zu wenig Beachtung. So müssen die aktuellen politischen Vorgaben und neuen Rahmenbedingungen, z.B. aus dem Anfang Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplan Stadtnatur (https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-masterplan-stadtnatur/), in die Entscheidungsfindung aufgenommen werden.

Dazu gehört auch das Stadtklimagutachten für die Stadt Heidelberg 2015.  Danach sollte die Grün- und Freifläche am GO nicht bebaut werden, weil sie in der für das Stadtklima so wichtigen Kaltluftschneise des „Neckartäler“ liegt und für das Bioklima eine sehr hohe Bedeutung besitzt. 

Darüber kann sich eine Stadt, die 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat, nicht hinwegsetzen.  Die von der rnv beauftragte  Klimaökologische Untersuchung, vorgelegt im Juni 2019, kann nicht herangezogen werden, weil zum einen die Rahmenbedingungen für die Bebauung und Grünflächengestaltung des aufgelassenen Altstandortes lediglich auf Skizzen und unverbindlichen Annahmen beruhen und zum anderen zwei für die Bewertung wichtige Szenarien  nicht untersucht wurden.  So gibt es keine Aussagen dazu, wie sich die bioklimatische Situation  in Bergheim verändern würde, wenn ein neuer Betriebshof am Altstandort mit begrünten Fassaden und Dächern entstünde oder der Betriebshof ganz aus Bergheim verlagert würde. In beiden Fällen bliebe der GO als Grün- und Freifläche erhalten und es ließe sich eine deutliche Verbesserung der bioklimatischen Gesamtsituation für alle Bereiche erreichen.

Die Businstandhaltung künftig nach Mannheim zu verlagern, trotz einer wachsenden Busflotte, ist nicht nur wegen der damit verbundenen höheren Betriebskosten zu hinterfragen,  sondern auch aus Gründen der dadurch verursachten Umweltbelastung. Deshalb wurde die Möglichkeit zur Einrichtung einer Bus-Werkstatt mit in die Bewertung der Standorte aufgenommen. 

Erläuterung zur Übersicht der möglichen Standorte und Bewertungskriterien

Folgende Grundstücke können nach derzeitigem Informationsstand als Standort für einen neuen Betriebshof in Betracht kommen und sollten nochmals geprüft werden: 

o Altstandort Bergheimer Straße (Altstandort)

o Großer Ochsenkopf (wird vom Bündnis abgelehnt)

o Recyclinghof an der Speyerer Straße (Recyclinghof)

o Messplatz am Kirchheimer Weg mit angrenzenden Parkplätzen für Pkw im Süden und für Lkw gegenüber (Messplatz)  o Airfield

o …

Außerdem muss die Stadt Heidelberg zusammen mit der RNV GmbH nochmals prüfen, ob es weitere geeignete Flächen gibt, die bei der erneuten Standortsuche mit zu berücksichtigen wären.  Das Airfield ist in der Tabelle nicht mehr aufgeführt, weil es aufgrund seiner Entfernung zum Heidelberger Schienennetz (hohe Betriebskosten durch Leerkilometer) und der hohen Anzahl betroffener Privatgrundstücke (Risiko eines langwierigen Genehmigungsverfahrens aufgrund zu erwartender Einsprüche) nicht mehr untersucht werden soll.

Da eine Erschließung über den Diebsweg offensichtlich noch nicht geprüft wurde, sollte das Airfield mit allen Erschließungsvarianten  bei einer erneuten Standortsuche berücksichtigt werden, auch um die Ausschlussgründe nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die nachfolgende Betrachtung geht immer noch von einem Betriebshof für Stadtbahnen und Busse aus. Grundsätzlich sind auch getrennte Betriebshofstandorte für Stadtbahnen und Busse denkbar. Für diesen Fall würden sehr wahrscheinlich noch weitere Grundstücke in Betracht kommen und andere städtebauliche Lösungen möglich werden.  Für die anstehende Grundsatzentscheidung, ob der Betriebshof auf den GO verlagert werden soll oder nicht, ist dieser Aspekt nur bedingt relevant, da die RNV GmbH  jetzt schon wegen Platzmangel die Notwendigkeit für einen separaten Busbetriebshof angekündigt hat.   

 Für die Entscheidungsfindung dürften die folgenden sechs Kriterien ausschlaggebend sein:

1. Größe und Lage im Netz

2. Kapazität und Zukunftsfähigkeit 

3. Kosten

a. Investitionskosten insgesamt und getrennt für Betriebshof und städtebauliche Maßnahmen

b. Betriebskosten nach Fertigstellung (Leerkilometer)

4. Stadtentwicklung und Umweltfaktoren

5. Realisierungszeit

6. Votum der Bürger.

Die Übersicht der aus unserer Sicht möglichen Standorte für einen Betriebshof, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, soll den direkten Vergleich aller vier Standorte anhand dieser Kriterien ermöglichen.  Die vorgenommenen Bewertungen basieren auf den vorliegenden Beschlussvorlagen aus 2017 und 2018 sowie weiteren Veröffentlichungen im Vorfeld des Bürgerentscheides sowie Unterlagen, die im Rahmen einer Akteneinsicht zugänglich waren.

Zusammenfassung:

Der Altstandort bietet aufgrund seiner zentralen Lage im Netz optimale Bedingungen für eine flexible und kostengünstige Betriebsführung.  Das angrenzende Areal der „Alten Feuerwache“ bietet die Option für eine künftige Erweiterung für Busabstellungen und eine Buswerkstatt.  Die Kosten i.H.v. rd. 76 Mio. €  berücksichtigen sowohl die städtebaulichen Maßnahmen als auch die  erhöhten  Betriebskosten während der Bauzeit mit Auslagerung  der Stadtbahnen nach Edingen. 

Berücksichtigt man noch die zu erwartenden Betriebskosten, bietet der Altstandort die wirtschaftlichste Variante.  Die bereits vorliegenden Planungen und die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung zeigen, dass ein Betriebshofneubau mit begrünten Fassaden und Dächern und öffentlicher Kantine wesentlich zur städtebaulichen Entwicklung des Quartiers beitragen könnte.

Aufgrund der vorliegenden Betriebserlaubnis ist ein sehr kurzes Planfeststellungsverfahren zu erwarten und eine Realisierung könnte bis Ende 2024 möglich sein.  

Der Recyclinghof erscheint unter den Aspekten der Größe, der Investitionskosten und allen städtebaulichen Aspekten als geeigneter  Standort.  Als große Nachteile sind jedoch die Lage am Stadtrand und die fehlende Anbindung an das Heidelberger Straßenbahnnetz zu nennen. Auf dem Abschnitt zwischen Montpellierbrücke und Neuer Feuerwache fehlt der Raum für eine zweigleisige Straßenbahnstrecke.

Die Speyerer Straße ist jedoch die Hauptverkehrsachse von/ nach Süden und gleichzeitig die Hauptzufuhrstrecke für die Feuerwehr in die meisten Stadtteile und besitzt für die Sicherheit eine große Bedeutung.  

Eine Anbindung über den Diebsweg an das bestehende Straßenbahnnetz wurde jedoch bisher nicht geprüft. Auch wenn eine Realisierung eher unwahrscheinlich ist, weil Flächen der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (Land BW) sowie einer Kleingartenanlage und auch Privatgrundstücke betroffen wären, muss diese Variante bei einer erneuten Standortprüfung mit einbezogen und entsprechend bewertet werden. 

Somit muss das Planfeststellungsverfahren für diesen Standort als sehr Risiko behaftet eingestuft werden. Da außer einer Machbarkeitsstudie noch keine Planungen vorliegen, ist von einem Realisierungszeitraum von 8 bis 10 Jahren auszugehen.

Der Messplatz könnte  eine gute Kompromisslösung bieten, wenn der Betriebshof aus städtebaulichen Gründen nicht mehr an der Bergheimer Straße verbleiben soll und alle anderen Kriterien, wie Zukunftsfähigkeit, Kosten, Eingriffe in die Natur und Auswirkungen auf das Stadtklima trotzdem angemessen berücksichtigt werden gemäß den Förderkriterien nach §3 LGVFG.

Auch unter dem Aspekt der möglichen Realisierungszeit bietet dieses Grundstück die Aussicht, einen neuen Betriebshof bis 2025 in Betrieb nehmen zu können, vorausgesetzt die Planungen werden zügig aufgenommen. 

Ein Betriebshof auf dem Großen Ochsenkopf scheidet als Standort aus: Von Anfang an kann er die Kapazitätsanforderungen nicht erfüllen und bietet keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten. 

Damit ist auch kein Platz für eine Buswerkstatt vorhanden, ein entscheidender Nachteil im Vergleich mit allen anderen drei Varianten.  Dieser Standort ist nicht zukunftsfähig. Die Realisierung der städtebaulichen Anforderungen einschl. der Maßnahmen am aufgelassenen Altstandort mit Kosten i.H.v. rd. 34 Mio. € treibt die Investitionskosten mit insgesamt rd. 102 Mio. € in wirtschaftlich nicht mehr vertretbare Größenordnungen.

Für die städtebaulichen Maßnahmen, u.a. die 100% bezahlbare Mietwohnungen am Altstandort, konnte bisher kein belastbares Finanzierungsmodell vorgelegt werden. Sie sind nicht mehr als eine unverbindliche Absichtserklärung.  

Mit der Versiegelung der 3,3 ha großen Grünfläche am GO geht eine für das Stadtklima, die Biodiversität und die wohnungsnahe Erholung wichtige innerstädtische Grünfläche verloren. Die notwendigen Ausgleichsflächen stehen nicht zur Verfügung.

Das wurde bereits im Planfeststellungsverfahren für die Gneisenaubrücke dargelegt. Des Weiteren wird die Ökobilanz durch den Abtransport von rd. 73.000 m³ Erdaushub während der Bauphase extrem belastet.

In der Bauphase wird es kaum Auswirkungen auf den laufenden Betrieb geben. Das ist ein   Vorteil, den er mit den Standorten Recyclinghof und Messplatz teilt.  Auch die relativ zentrale Lage im Netz ist ein Vorteil, der aber die o.g. Nachteile nicht annähernd ausgleichen kann. 

Das Planfeststellungsverfahren birgt einige Risiken aufgrund der notwendigen  Eingriffe in die Natur mit negativen Auswirkungen auf die bioklimatische Situation und wegen der Betroffenheit eines privaten Grundstückseigentümers.

Insgesamt ist diese Variante aufgrund der fehlenden Zukunftsfähigkeit, der langen Realisierungszeit, hohen Kosten und Eingriffe in die Natur abzulehnen.

Das ist auch das Ergebnis der mehrfachen Abstimmungen im Bezirksbeirat Bergheim und das mehrheitliche Votum des Bürgerentscheides.

 Heidelberg, 20.09.2019

Anlagen und Quellen:

Anlage 01_zu Bew-Matrix_Betriebshof_HD_hier_Mengengerüst_RNV_Teil 1_20170831

Anlage 02_zu Bew-Matrix_Wirtschaftlichkeitsvergleich_Anlage_02_zu_DS0399-2017-BV

Anlage 03_zu Bew-Matrix_Tabellarischer_Vergleich_Planungen_Anlage-04_zu_DS0311-2018-BV

Anlage 04-1_zu Bew-Matrix_Betriebshof_Skizze_GO_Anlage 01 zur Drucksache 03112018BV

Anlage 05_zu Bew-Matrix_Messplatz_Heidelberg_Übersicht

Anlage_06_zu Bew-Matrix_U10-1_Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung_Gneisenaubrücke

Anlage_06-1_zu Bew-Matrix_U10-1_Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung_Gneisenaubrücke_Auszug

 
 

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