3 Schritte zum Bürgerentscheid:

Schritt 1: 8.000 Bürger*innen Heidelbergs über 16 Jahre müssen wir für dieses Anliegen gewinnen. Bis spätestens 20.3.2019 brauchen wir deren Unterschrift.

Schritt 2: Der Gemeinderat prüft das Anliegen und die Zahl der gültigen Unterschriften und gibt den Termin für einen Bürgerentscheid bekannt.

Schritt 3: Beim Bürgerentscheid müssen ca. 23.000 Heidelberger*innen für den Schutz der Grünfläche mit „Ja“ stimmen. Stimmberechtigt sind Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens seit 3 Monaten ihren 1. Wohnsitz in Heidelberg haben und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen.

Beim Sammeln von Unterschriften bitte unbedingt beachten:

Unterschriftsberechtigt sind alle Einwohner ab dem 16. Lebensjahr, die mindestens 3 Monate mit ihrem Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind und die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft haben.

Wichtig: nur 1 x unterschreiben!

Alle Eintragungen müssen leserlich und vollständig erfolgen. Beachten Sie bitte, dass alle gewünschten Angaben gemacht werden und lesbar sind.

Die Unterschriften müssen spätestens am 20.3.2019 durch die auf dem Unterschriftenblatt genannten Vertrauenspersonen bei der Stadt Heidelberg eingereicht werden.

Wir bitten Sie deshalb, ausgefüllte Unterschriftenlisten spätestens am 18.3.2019 bei den Vertrauenspersonen einzureichen.

Ausgefüllte Unterschriftenlisten können Sie entweder

– direkt in den Briefkasten im „Laden für Kultur und Politik“, Kaiserstraße 62, 69115 Heidelberg-Weststadt werfen oder

– per Post an diese Adresse senden: Laden für Kultur und Politik, Kaiserstraße 62, 69115 Heidelberg.

–  Soweit es Stadtteilorganisatoren gibt (s. Webseite), können Sie auch dort abgegeben werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte 

per Mail an : info@klimaschutz-grosser-ochsenkopf.de

oder per Telefon: 0178-6587061

an die Vertrauenspersonen Karin Weber oder Dr. Rainer Zawatzky.

Verteilung der Haushaltsflyer

Der „Haushaltsflyer“ ist ein DIN A5-formatiges vierfarbiges Flugblatt.

Es kann über die Emailadresse: info@klimaschutz-grosser-ochsenkopf.de angefordert werden.

Um einen gesamten Stadtteil mit diesem Flyer zu versorgen, werden ca. 5.000 Flyer benötigt.

Wer eine große Aktion starten will, soll sich bitte spätestens 4 Tage vor Beginn beim Bündnis melden, damit ggf. Flyer nachgedruckt werden können.

Auf der Website des Bündnisses www.klimaschutz-grosser-ochsenkopf.de sind für jeden Stadtteil Quartierspläne eingestellt, die das Verteilen von Haushaltsflyern erleichtern sollen.

Sobald man in einem Stadtteil Flyer verteilt hat, sollte unbedingt einige Tage später mit der Sammlung von Unterschriften vor Supermärkten, auf frequentierten Plätzen, vor Veranstaltungen, vor Gottesdiensten oder mit Hausbesuchen usw. begonnen werden. Sonst verpufft die Flyeraktion.

Nützliche praktische Tipps zum Verteilen der Haushaltsflyer

Unbedingt auf guten, evtl. vergrößerten Stadtplankopien mit farbigem  Stift jeweils die erledigten Häuserblöcke/Straßenseiten markieren.

Bei Briefkästen mit mehreren Namen (WGs): nur allerhöchstens halb soviele Flyer einwerfen wie Namen drauf stehen.

In Briefkästen, wo „keine Werbung“ o.ä. steht, nichts rein werfen.

In ebenen Stadtteilen: Häuserblocks „rundum erledigen“ (immer die Innenseite) – die Straßenseite hin- und herzuwechseln kostet zu viel Zeit.

Sich nicht damit aufhalten, in jedes Haus reinzukommen – evtl. ein paar Flyer unter der Tür durchschieben, entsprechend der Hälfte der Namensschilder/Klingeln.

Unterschriften sammeln und Flugblätter verteilen:  Was ist zu beachten?

Zu unterscheiden ist, wo man Flugblätter verteilt oder Unterschriften sammelt: Findet es im öffentlichen Raum, im halböffentlichen Raum oder auf Privatgelände statt?

Öffentlicher Raum: Keine Genehmigung benötigt man zum Verteilen von Flugblättern oder zum Sammeln von Unterschriften, wenn dies ohne weitere Infrastruktur erfolgt, die öffentliche Fläche benutzen würde. Man darf sich also hinstellen und  Blätter verteilen, Leute ansprechen und sie um Unterschriften bitten.

Wenn man allerdings als „Gruppe“ auftaucht, könnte dies schon eine genehmigungspflichtige Versammlung sein.

Eine Gruppe ist man schon, wenn man zu zweit Flugblätter verteilt. Dann könnte dies auch als Versammlung bewertet werden, die wiederum genehmigungspflichtig wäre.

Wer aber zufällig zum gleichen Zeitpunkt und individuell irgendwo Unterschriften sammelt, wo schon jemand anderes aus dem Bündnis anwesend ist, der erfüllt nicht unbedingt das Kriterium einer anmeldepflichtigen Versammlung.

Halböffentlicher Raum: Diese Regelung gilt auch für „quasi“ öffentliche Räume, also bspw. Hauptbahnhof usw. Infostände können hier stattfinden (BVG-Entscheidung), sie müssen aber beim Bahnhofsvorstand angemeldet werden.

Privatgelände: Hier ist immer eine Genehmigung des Eigentümers notwendig. Z.B. könnten Eingangsbereiche vor Supermärkten, deren Parkplätze schon Privatgelände sein. Man sollte sich vorher kundig machen. Im Zweifelsfall ausprobieren und das Gelände räumen, wenn man dazu aufgefordert wird.

Und: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter….

Weitere Infos hier: https://kreaktivisten.org/howtos/behoerdenkrams/anmeldung-einer-versammlung/

Infostand: Was ist zu beachten, wann ist eine Genehmigung notwendig?

Sobald öffentlicher Raum für einen Infostand, für einen Tisch, für einen Banner, Infoschilder usw.  beansprucht wird, bedarf es einer Genehmigung der Eigentümer der benutzten Fläche.

Keine Genehmigung benötigt man zum Verteilen von Flugblättern oder zum Sammeln von Unterschriften, wenn dies ohne weitere Infrastruktur erfolgt. Also wenn man sich einfach nur hinstellt, Blätter verteilt, Leute anspricht und sie um Unterschriften bittet. Es sei denn, man taucht gleich als „Gruppe“ auf. Dann könnte dies auch als Versammlung bewertet werden, die wiederum genehmigungspflichtig wäre.

In der Regel sind die meisten Flächen in Heidelberg öffentliche Flächen. Zuständig ist die Stadt Heidelberg.

Es gibt aber auch halböffentliche und private Flächen, die nicht der Stadt Heidelberg gehören. Z.B. Flächen im und am Hauptbahnhof, Parkplatzflächen bei Einkaufszentren usw. In diesem Falle braucht man also eine Genehmigung von diesen Eigentümern.

Genehmigung für öffentliche Flächen, Kosten

Genehmigungen für öffentliche Flächen beantragt man bei der Stadt Heidelberg. Der Antrag selbst kostet ca. 10 Euro. Die Genehmigung dann nochmals 30 Euro.  Genehmigungen für einen Infostand werden hier beantragt:

Bürger- und Ordnungsamt,  Abteilung Gewerberecht, Stadt Heidelberg, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg

Öffnungszeiten:
Montag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Telefon 06221 58-17 420, Telefax 06221 58-17 980

buergeramt-gewerbeabteilung@heidelberg.de
www.heidelberg.de

Bündnis für Bürgerentscheid Klimaschutz Heidelberg

Diese Internetseite steht unter der Verantwortung von ehrenamtlich arbeitenden Bürger*innen aus Heidelberg die sich für Klima, Umweltschutz, einen modernen öffentlichen Nahverkehr und für direkte Demokratie einsetzen.

 

Kontakt

Bündnis für Bürgerentscheid Klimaschutz Heidelberg

Adresse: c/o Laden für Kultur und Politik, Kaiserstr. 62,

69115 Heidelberg

 

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