Warum ist der Große Ochsenkopf auch unter ÖPNV Aspekten weniger gut als Standort geeignet als der jetzige Standort in der Bergheimer Straße?
(KW) Warum ist der Große Ochsenkopf auch unter ÖPNV Aspekten weniger gut als Standort geeignet als der jetzige Standort in der Bergheimer Straße?
Straßenbahnen:
Der Standort GO wird nur über eine Straßenbahnanbindung an das Heidelberger Straßenbahnnetz verfügen: die OEG-Gleise von Wieblingen Richtung Hauptbahnhof Nord/ weiter durch die Kurfürstenanlage mit einem Abzweig Richtung Bergheimer Straße.
Der zweite Anschluss führt Richtung Wieblingen/ Edingen und ist für das Heidelberger Netz nicht nutzbar.
Die ausrückenden Straßenbahnen kreuzen alle OEG-Fahrten von und nach Wieblingen. Das erfordert eine weitergehende Abstimmung der Fahrpläne mit den Ausrückzeiten, vor allem tagsüber.
Der gesamte Haltestellenbereich Hauptbahnhof Nord wird aufgrund der zahlreichen Weichenverbindungen (https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg_ROOT/get/documents_E-479976633/mobinetz/Objektdatenbank_Mobinetz/Hauptbahnhof/PDF/hbf_lageplan_uebersicht.pdf) künftig ein sehr komplexer Straßenbahnknoten sein und damit das künftige Nadelöhr bilden.
Dieser Effekt wird noch durch die angrenzende Straßenkreuzung Lessingstraße/ Mittermaierstraße – Kurfürstenanlage, die Hauptverkehrsachse im Nord-Süd-Verkehr des MIV, verstärkt werden.
Die hohe Flexibilität, wie sie der Standort Bergheimer Straße mit zwei unabhängigen Anbindungen an das Heidelberger Straßenbahn- und Straßennetz (Richtung Hauptbahnhof und Richtung Bergheimer Straße) an zentraler Stelle bietet, um auf Störungsfälle schnell zu reagieren, ist dann nicht mehr gegeben. Auch bei Baumaßnahmen bietet eine zweiseitige Anbindung bessere Möglichkeiten für Ersatzmaßnahmen, wie die derzeitigen Baumaßnahmen zur Verlegung der Haltestelle Hauptbahnhof Nord zeigen.
Busse:
Der Standort GO wird auch nur über eine Straßenanbindung verfügen. Diese soll in Verlängerung der Blücherstraße auf der westlichen Gneisenaustraße liegen. Von dort ist das Heidelberger Straßennetz über die Blücher- und Gneisenaustraße erreichbar, wodurch eine etwas größere Flexibilität auch in Störungsfällen zu erwarten ist als bei den Straßenbahnen.
Nachteil:
Die Straßenzufahrt wird die vorhandene Rad-/ Fußwegverbindung Hauptbahnhof – Schwarzer Weg – Wieblingen und die neue, noch in Planung befindliche schnelle Radverbindung Bahnstadt – Neuenheimer Feld (Neckarbrücke) kreuzen.
Hier wird es eine Ampelanlage geben müssen, was eine erhebliche Behinderung mit erhöhtem Gefahrenpotential für den Radverkehr darstellen wird und den Planungsrichtlinien des Landes BaWü für schnelle Radwege zuwider läuft (vgl. Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in BaWü).
Kapazität:
Ein Betriebshof mit Abstellhallen für Busse und Straßenbahnen einschließlich begehbarem Dach wird nur für Straßenbahnen ausreichende Kapazität bieten, nicht aber für die Busse.
Grund: Zur Bundesstraße B 37 (Autobahnanschluss) muss per Gesetz ein Abstand von mindestens 20 m fei gehalten werden (vgl. Anlage 03 zur Drucksache 3011/2018/BV, S. 7 ff.). Nur eine Ausnahmegenehmigung des RP Karlsruhe könnte abhelfen. Eine verbindliche Ausnahmegenehmigung liegt aber trotz Rücksprache mit dem RP bisher nicht vor. Somit ist davon auszugehen, dass für 11 Busse eine separate Busabstellanlage (z.B. Fläche im Wieblinger Weg) eingerichtet werden muss. Dies wird wiederum zu erhöhten Betriebskosten führen sowie Nachteilen bei der Personaldisposition.
Personal:
Für das Fahrpersonal muss eine zusätzliche Personalwechselstelle im Bereich des heutigen Betriebshofes eingerichtet werden, da die meisten Linien in diesem Bereich verkehren.